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"Die Aufgabe des Detektivs besteht darin, geheimnisvolle oder unklare Tatbestände und Angelegenheiten aufzudecken, konkrete Tatsachen oder Beweise zu finden und für den Auftraggeber zu sichern."

Aus: "Der Detektiv", 1985
vom Bundesverband Deutsche Detektive e. V. (BDD), Sitz Bonn

Der Einsatzbereich des Detektivs erstreckt sich im allgemeinen auf folgenden Bereiche:

Betrieblicher Bereich
Versicherungswesen
Privater Bereich
Allgemeiner Bereich

Betrieblicher Bereich

Aufklärung und Verhinderung von Betriebsvergehen und Wirtschaftsdelikten wie zum Beispiel

  • Diebstähle

  • Betrugsdelikte
  • Unterschlagungen
  • Untreue
  • Sabotage
  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Patent- und Lizenzverletzungen
  • Wettbewerbsverstöße
  • Betriebsspionage
  • Observationen von Personen bei Verdacht
  • Erarbeitung von Sicherheitsanalysen und Präventivmaßnahmen
  • Personen- und Objektschutzaufgaben bei Vorliegen der behördlichen Erlaubnis gemäß § 34a GewO
  • Aufklärung von Warenhausdiebstählen

Versicherungswesen

  • Untersuchungen von Versicherungsschäden

Privater Bereich

  • Observationen
  • Ermittlungen
  • Erarbeitung von Informationen und Auskünften

Allgemeiner Bereich

  • Beschaffung von Be- und Entlastungsmaterial in Zivil- und Strafprozessen
  • Ermittlungen unbekannt verzogener Personen, wie Schuldner, anonyme Briefschreiber, Erpresser, ...

bei glaubhaft nachgewiesenem berechtigten Interesse des Auftraggebers

Für Ihre Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.