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"Die Aufgabe des Detektivs besteht darin, geheimnisvolle oder
unklare Tatbestände und Angelegenheiten aufzudecken, konkrete Tatsachen
oder Beweise zu finden und für den Auftraggeber zu sichern."
Aus: "Der Detektiv", 1985
vom Bundesverband Deutsche Detektive e. V. (BDD), Sitz Bonn
Der Einsatzbereich des Detektivs erstreckt sich im allgemeinen auf
folgenden Bereiche:
Betrieblicher Bereich
Versicherungswesen
Privater Bereich
Allgemeiner Bereich
Betrieblicher
Bereich
Aufklärung
und Verhinderung von Betriebsvergehen und Wirtschaftsdelikten wie zum
Beispiel
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Diebstähle
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Betrugsdelikte
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Unterschlagungen
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Untreue
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Sabotage
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Verrat
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
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Patent-
und Lizenzverletzungen
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Wettbewerbsverstöße
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Betriebsspionage
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Observationen
von Personen bei Verdacht
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Erarbeitung
von Sicherheitsanalysen und Präventivmaßnahmen
-
Personen-
und Objektschutzaufgaben bei Vorliegen der behördlichen Erlaubnis
gemäß § 34a GewO
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Aufklärung
von Warenhausdiebstählen
Versicherungswesen
- Untersuchungen
von Versicherungsschäden
Privater
Bereich
- Observationen
- Ermittlungen
- Erarbeitung
von Informationen und Auskünften
Allgemeiner
Bereich
- Beschaffung
von Be- und Entlastungsmaterial in Zivil- und Strafprozessen
- Ermittlungen
unbekannt verzogener Personen, wie Schuldner, anonyme Briefschreiber,
Erpresser, ...
bei glaubhaft
nachgewiesenem berechtigten Interesse des Auftraggebers
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